Die Stadt Ulm bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe und Sozialumorientierung für behinderte Menschen auch Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.