Im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der Bezirk Unterfranken als überörtlicher Träger der Sozialhilfe auch für die Zuschüssen für behindertengerechte Umbauten an bestehenden Wohneinheiten bzw. auch bei Neuanschaffung von behindertengerechten Wohnungen auch.
Die Zuschüsse werden nach den gesetzlichen Verordnungen zugeteilt.