Die Heinz und Mia Krone-Stiftung unterstützt körperbehinderte Einzelpersonen bei der Finanzierung behinderungsbedingter Umbauten oder anderweitiger Maßnahmen, die ihnen den Alltag vereinfachen. Das können z. B. Umbaumaßnahmen am Auto oder Arbeiten für eine behindertengerechte Wohnung sein. Die Förderung erfolgt einmalig und ist keine Dauerförderung.
Um von der Förderung zu profitieren, muss der Antragssteller oder die Antragstellerin einmal lauffähig gewesen sein und durch einen Unfall oder eine Krankheit nun an den Rollstuhl gebunden sein. Zudem muss er bzw. sie im deutschen Bundesgebiet leben und darf nur über wenig finanzielle Mittel verfügen.