Bei schwerwiegender, langfristiger Krankheit ist eine Befreiung des Studentenwerksbeitrags an der Hochschule Bremen möglich. Grundlage hierfür ist die Beitragsordnung des Studentenwerks.
Voraussetzung für diese finanzielle Förderung an der Hochschule Bremen ist das Einreichen des vollständig ausgefüllten Antrags inklusive aller notwendigen Dokumente (z.B. Arzt-Bescheinigung).