Die Evangelische Hochschule Freiburg organisiert eine Möglichkeit der Befreiung von Studiengebühren für ihre behinderten und chronisch kranken Studenten.
Dieses Angebot ist für behinderte und chronisch kranke Studenten der Evangelischen Hochschule Freiburg reserviert. Die Behinderung muss gemäß dem § 2 SGB IX als erheblich studienerschwerend definiert werden. Interessierte Studierende sollten die Befreiung von Studiengebühren möglichst vor Beginn der Vorlesungszeit beim Studienservice beantragen.