Studierende mit Behinderung, die aufgrund des Nachteilsausgleichs kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen können, erhalten den Beitrag zum Semesterticket auf Antrag zurück.
Als Parkausweis genügt der Schwerbehindertenausweis. Falls kein Behindertenausweis vorliegt, kann in Einzelfällen ein Übergangsausweis beantragt werden.