Die Stadt Köln / Landschaftsverband Rheinland bietet monatliches Blindengeld. Die Höhe der Förderung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Nach dem 60. Lebensjahr wird der Betrag jedoch reduziert.
Von diesem Angebot können blinde Personen in der Region Köln Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass die Person auf ihrem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent sieht oder ihre Seheinschränkung vergleichbar ist.