Gehörlosenhilfe vom Landschaftsverband Rheinland

Wenn Du vor Deinem 18. Lebensjahr taub geworden bist kannst du die Gehörlosenhilfe beantragen. Das Angebot wird von der Stadt Köln beworben, zuständig sind aber der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Dein Sozialamt. Die Gehörlosenhilfe ist unabhängig von Deinem Einkommen oder Vermögen und steuerfrei. Du bekommst 77 € monatlich rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung.

Die Auswahlkriterien

Du hast eine Hörbeeinträchtigung und wohnst in Köln.

  1. Behinderung: Du bist von Geburt an taub oder hast Deine Hörbeeinträchtigung bis zu Deinem 18. Lebensjahr bekommen.
  2. Ort: Du wohnst in Köln

Die Bewerbung

Die Stadt Köln informiert über das Angebot, als Ansprechpartner werden jedoch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie die Außenstelle Deines zuständigen Sozialamts genannt. Dort kannst Du Dich über das Angebot informieren und auch den Antrag (Formular 727310 - Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) dafür erhalten. Die Ansprechpartner beim LVR richten sich nach Deinem Nachnamen. Den Antrag kannst Du auch bei Gemeinde- und Kreisverwaltungen einreichen. Du bekommst Die Gehörlosenhilfe (auch rückwirkend) ab dem Monat des Auftragseingangs.

4 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag auf Gehörlosenhilfe
  • 2 . Feststellungsbescheid über Schwerbehinderung oder
  • 3 . Bescheinigung des Hals - Nasen - Ohrenarztes
  • 4 . Kopie Deines Personalausweises, Passes oder Aufenthaltsbescheinigung