Falsch! Es gibt in Deutschland über 1.600 Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen. Neben etlichen privaten Institutionen werden Leistungen aber auch von den Studentenwerken und Städten angeboten.
Jetzt nicht mehr. Das intelligente Matching-Verfahren auf barrierefrei-studieren.de zeigt dir sofort die für dich an deinem Studienort verfügbaren Leistungen und die dazugehörige Ansprechperson.
Das stimmt so nicht. Neben Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen, zählen z. B. auch chronische oder psychische Erkrankungen als Formen von Behinderungen. Direkt wahrnehmbar ist eine Beeinträchtigung nur bei 6% der betroffenen Studierenden. Dabei haben alle Studierenden einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf Hilfen und Nachteilausgleiche.
Neben verschiedenen Förderungen und Ermäßigungen, gibt es auch Zuschüsse für technische Hilfsmittel und bedarfsgerechte Arbeitsmittel. Diese können über die entsprechenden Berater an Hochschulen und Studentenwerke beantragt werden.
Bei Auslandsaufenthalten unterstützt z. B. das Erasmus-Programm, welches die Übernahme von Mehrkosten bei Reise, Unterkunft, medizinischer Betreuung etc. übernehmen kann.
Bspw. Stipendien, Auslandsaufenthalte, BAföG, Gebührenbefreiung, Fahrtkostenzuschüsse, Wohngeld, Gehörlosen- oder Blindengeld
Bspw. Fernlesegeräte, Mikrofonanlagen, Brailledrucker, behindertengerechte Fahrzeuge
Bspw. Computerarbeitsplätze, Büchergeld, Umsetzungsdienste
Bspw. Studien- und Arbeitsassistenz zur Unterstützung im Studienalltag, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher/innen, Haushalt- und Wohnungsassistenz, Freizeitassistenz
Bspw. Wohnzuschüsse, Wohnungsangebote für Menschen mit Behinderung, Sport- und Freizeitangebote