Die sozialrechtliche Beratung von der BSVW für Menschen mit Sehbehinderung

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg bietet Menschen mit Sehbehinderung Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen. Die Beratung wird von Diplom-Sozialpädagogen durchgeführt. Du kannst eine Grundberatung bekommen, weiterführende Beratungen sind nur für Vereinsmitglieder. Wenn Du Mitglied bist kannst Du eine weiterführende Rechtberatung und Hilfe bei Anträgen erhalten. Für Mitglieder ist dieser Dienst kostenlos.

Auswahlkriterien

Du hast eine Sehbehinderung und suchst sozialrechtliche Informationen.

  • Behinderung: Du hast eine Beeinträchtigung des Sehvermögens.
  • Ort: Du lebst in Stuttgart.

Die Bewerbung

Du kannst Dich telefonisch oder per E-Mail bei der Ansprechpartnerin melden. Persönliche Sprechstunden können in der Geschäftsstelle oder bei Dir zu Hause stattfinden.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Norddeutsche Hörbücherei - Bücherei für Blinde, Seh- und Lesebehinderte

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Ideelle Förderung / ganzes Studium

STIPENDIUM

DBSV - Beratungs- und Reha-Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen

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Ideelle Förderung / ganzes Studium

STIPENDIUM

Taubblindendienst der EKD - Beratung

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Ideelle Förderung / ganzes Studium

STIPENDIUM

DVBS - Mentoring-Projekt TriTeam

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STIPENDIUM

Karlsruher Institut für Technologie - Orientierungsveranstaltung für blinde oder sehbehinderte Studieninteressierte

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Ideelle Förderung / ganzes Studium

STIPENDIUM

rbm - Sehgeschädigtenspezifische Rechtsberatung

Rechtsberatungsgesellschaft Rechte behinderter Menschen
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STIPENDIUM

Helene Rettenbach - Beratung zur Wohnraumanpassung

Helene Rettenbach
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STIPENDIUM

Verein Leben mit Usher-Syndrom - Beratungsangebote

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Ideelle Förderung / ganzes Studium