Schwerbehindertenfahrdienst der Stadt Dresden
Die Stadt Dresden bietet Fahrdienste für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderung an. Um den Service nutzen zu können, benötigst Du einen Berechtigungsausweis. Um den Berechtigungsausweis zu erhalten, brauchst Du einen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG oder BI. Du kannst den Berechtigungsausweis auch erhalten, wenn du die Merkzeichen G und B hast und der Grad der Behinderung mindestens 80 % beträgt. Außerdem darf kein Kraftfahrzeug auf Deinen Namen zugelassen sein.
Du kannst den Behindertenfahrdienst nicht für Fahrten zu Arztbesuchen, Arbeit oder Studium nutzen. Der Fahrdienst ist für den Besuch von Familie und Freunden, kulturellen Veranstaltungen, Sport oder zum Einkaufen gedacht.
Zusammen mit dem Berechtigungsausweis erhältst Du Wertmarken für die Fahrten für ein Quartal. Weitere Wertmarken bekommst Du auf Anfrage einen Monat vor dem nächsten Quartal vom Sozialamt. Mit dem Merkzeichen aG bekommst Du 54 Wertmarken pro Quartal. Mit Merkzeichen Bl werden Dir 23 Wertmarken pro Quartal ausgestellt. Du kannst die Fahrten mit den Wertmarken, mit Bargeld oder mit beidem zusammen bezahlen. Eine Wertmarke hat einen Wert von 2,50 Euro. Die Wertmarken gelten nur für das jeweilige Quartal. Solltest Du Deine Wertmarken verlieren, wird Dir kein Ersatz ausgestellt.
Die Auswahlkriterien
- Schwerbehindertenausweis: Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl, G oder B.
- Ort: Du wohnst in Dresden.
- Kein Auto: Es ist kein Kraftfahrzeug auf Deinen Namen zugelassen.
Die Bewerbung
Du benötigst einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl, B oder G.
Du kannst den Antrag für den Berechtigungsausweis bei Deinem Sozialamt beantragen. Für die Bearbeitung fällt eine Gebühr in Höhe von 7,67 Euro an, die bei der Abgabe des Antrags bezahlt werden muss.
- 1 . <a href="https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Fahrdienst_-_Erstantrag.pdf">Antrag auf den Berechtigungsschein für den Fahrdienst für Schwerbehinderte</a>
- 2 . <a href="https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Fahrdienst_-_Anlage_1_zum_Antrag_auf_Berechtigungsschein.pdf">Anlage 1</a>
- 3 . Kopie des Schwerbehindertenausweises
- 4 . Kopie des Überweisungs-/ Einzahlbeleges (mit Stempel der Bank oder Kontoauszug)
- 5 . Für hochgradig Sehschwache: Kopie des Bescheides über den Nachteilsausgleich nach LBlindG
- 6 . Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt: Kopie des Sozialhilfebescheides/ Kopie des Bescheides über ALG II bzw. Grundsicherung
- 7 . Für Dresden-Pass-Inhabende: Kopie des Dresden-Passes
- 8 . Bei Betreuung: Betreuungsnachweis oder Vorsorgevollmacht