Die Sonderförderung der Europäischen Union – Langantrag
Die Europäische Union bietet Studenten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 eine Sonderförderung im Rahmen des Erasmus+-Programms an. Du kannst die Förderung für Mehrkosten, die Dir beim Auslandsaufenthalt entstehen, beantragen. Darunter fallen zum Beispiel: Fahrtkosten, Unterbringung von Assistenten, didaktisches Material oder medizinische Betreuung. Du erhältst einen Zuschuss von maximal 10.000 Euro pro Mobilität mit deiner Erasmus-Förderung.
Die Auswahlkriterien
Wenn Dir für Deinen Auslandsaufenthalt bereits das Erasmus-Stipendium genehmigt wurde und Deine Mehrkosten aufgrund Deiner Beeinträchtigung nicht von anderer Stelle übernommen werden, kannst Du zusätzlich die Sonderförderung beantragen. Der Zuschuss wird anhand Deiner Recherche und der tatsächlichen Mehrkosten berechnet.
- Programm: Deine Hochschule hat Dir bereits das Erasmus-Stipendium genehmigt.
- Behinderung: Dein Behinderungsgrad ist mindestens 50 und deine Beeinträchtigung verursacht Dir beim Auslandsaufenthalt Mehrkosten.
Die Bewerbung
Den Antrag für den Sonderzuschuss stellst Du zusammen mit Deiner Hochschule. Du musst mit Deinem Antrag sämtliche Unterlagen einreichen, die Deine Mehrkosten ausweisen. Dies können z. B. Schriftverkehr mit zuständigen Stellen oder Deine Internetrecherche sein. Der Antrag wird nur berücksichtigt, wenn er vor Deine Hochschule vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD eingereicht wird.
- 1 . Belege eigener Recherche
- 2 . Schriftverkehr mit nationalen Stellen