Die Sonderförderung für Studenten mit Behinderung des Erasmus + – pauschaler Zuschuss
Die Europäische Union bietet Studenten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 eine Sonderförderung im Rahmen des Erasmus+-Programms an. Du kannst einen Zuschuss für Mehrkosten, die Dir beim Auslandsaufenthalt entstehen, beantragen. Darunter fallen zum Beispiel: Fahrtkosten, Unterbringung von Assistenten, didaktisches Material oder medizinische Betreuung. Du erhältst einen pauschalen Zuschuss von monatlich 200 Euro.
Die Auswahlkriterien
Wenn Du für Deinen Auslandsaufenthalt bereits das Erasmus-Stipendium bekommst und Deine Mehrkosten aufgrund Deiner Beeinträchtigung nicht von anderer Stelle übernommen werden, kannst Du zusätzlich die Sonderförderung beantragen.
- Programm: Deine Hochschule hat Dir bereits das Erasmus-Stipendium genehmigt.
- Behinderung: Dein Behinderungsgrad ist mindestens 30 und deine Beeinträchtigung verursacht Dir beim Auslandsaufenthalt Mehrkosten.
Die Bewerbung
Die Sonderförderung wird von Deiner Hochschule beantragt. Du bist Teilnehmer am Erasmus+ -Programm. Du musst Deiner Heimathochschule nur schriftlich oder mündlich Bescheid geben.