Das Kindergeld für volljährige Menschen mit Behinderung der Familienkasse

Du kannst bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus beantragen, wenn Du an einer Behinderung leidest und selbst nicht genügend finanzielle Mittel hast, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Deine Behinderung muss aber bereits vorliegen bevor Du 27 Jahre alt bist. Die Agentur für Arbeit überprüft die Voraussetzungen nach Bewilligung regelmäßig. Es lohnt sich auch für Deine Eltern weiterhin Kindergeld zu beziehen, da Sie dadurch Folgeansprüche geltend machen können. Das Kindergeld beträgt 204 € für die ersten beiden Kinder (Stand 2020).

Die Auswahlkriterien

Du studierst mit einer Beeinträchtigung und Deine finanziellen Mittel sind nicht ausreichend, um für Deinen Lebensunterhalt aufzukommen.

  • Behinderung: Du hast eine Beeinträchtigung, die die Ursache dafür ist, dass Du nicht selbst für Deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst.
  • Alter: Deine Behinderung ist vor Deinem 27. Lebensjahr eingetreten.
  • Finanzen: Dein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 9.408 € (Stand 2020).
  • Ort: Du wohnst in Deutschland.
  • Schwerbehindertenausweis: Wenn in Deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H steht ist die Vorraussetzung grundsätzlich erfüllt.

Die Bewerbung

Du kannst Dich bei Deiner zuständigen Familienkasse melden und informieren. In der Regel beantragen Deine Eltern oder das Sozialamt das Kindergeld. Dem Antrag musst Du einen Nachweis über Deine Behinderung beifügen. 

 

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Schwerbehidnertenausweis
  • 2 . Alternativer Nachweis der Behinderung