Die Kraftfahrzeughilfen für behinderte Menschen des Bezirk Schwaben

Wenn Du als Behinderter auf ein Kraftfahrzeug angewiesen bist, besteht die Möglichkeit das Du vom Bezirk Schwaben Kraftfahrzeughilfen bekommst. Diese können zur Geltung kommen bei:

  • Beschaffung von Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräten 
  • Betrieb und Instandhaltung des Kraftfahrzeugs
  • Erlangung der Fahrerlaubnis

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Du bist von einer Behinderung betroffen
  • Voraussetzung: Es ist Dir nicht möglich die Kosten selbst zu tragen
  • Wohnort: Du wohnst im Regierungsbezirk Schwaben

Die Bewerbung

Um Kraftfahrzeughilfen zu erhalten, musst Du einen Antrag beim Bezirk Schwaben stellen.  

 

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

KOINOR Horst-Müller-Stiftung - Einzelfallhilfe

KOINOR Horst-Müller-Stiftung
Sachkosten / ganzes Studium