Die Befreiung der Studiengebühr der PH Karlsruhe

Als Studierender mit einer Behinderung von 100% wird Dir die Studiengebühr erlassen. Wenn in Deinem Behindertenausweis ein geringerer Grad vermerkt ist, kannst Du auch mit einem ärztlichen Attest von der Studiengebühr befreit werden.

Die Auswahlkriterien

  • Behinderung: Du bist zu 100% schwerbehindert. Bei einem geringeren Grad kannst Du ein ärztliches Attest vorlegen.
  • Hochschule: Du studierst an der PH Karlsruhe

Die Bewerbung

Du kannst Deine Antrag an die Studienabteilung der PH Karlsruhe richten. Diesen Antrag stellst Du schriftlich rechtzeitig vor Semesterbeginn. Zusätzliche Nachweise und Dokumente sind erforderlich (siehe Unterlagen).

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Schwerbehindertenausweis (bei 100%)
  • 2 . Fachärztliches Attest (wenn weniger als 100%)