Das begleitete Wohnen der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit

Wenn Du von einer Hörsehbehinderung oder Taubblindheit betroffen bist kannst Du das begleitete Wohnen und die Beratungsangebote der Gesellschaft für Taubblindheit in Anspruch nehmen. Die Kosten werden im Regelfall vom LVR oder vom LWL übernommen. Zu den Hilfen und Beratungsangeboten zählen unter anderem:

  • Kontakt mit dem Vermieter und Nachbarn
  • Unterstützung in der Haushaltsführung
  • Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen 
  • Aufklärung und Beratung des sozialen Umfelds
  • Auswahl geeigneter Hilfsmittel
  • Ausbau und Stärkung persönlicher Fähigkeiten 
  • Umgang mit gesundheitlichen Belangen
  • Begleitung nach Umzug 

Die Auswahlkriterien

  • Beeinträchtigung: Du hast eine Hörsehbehinderung oder bist Taubblind
  • Wohnort: Du lebst in Nordrhein-Westfalen 

Die Bewerbung

Wenn Du das begleitete Wohnen und/oder die Beratungsangebote nutzen möchtest, wende Dich direkt an die Mitarbeiter bei der Gesellschaft für Taubblindheit. Hier kann man Dich entsprechend Deiner Bedürfnisse persönlich beraten und an regionale Gruppen an Deinem Wohnort vermitteln. 

1 Bewerbungsunterlage benötigt
  • 1 . Anruf oder E-Mail