Der Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Gemäß §27 Sozialgesetzbuch 2 können Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Mehrbedarfszuschläge geltend machen. Beispiele für solche Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind:
  • Kostenaufwändige Krankenkost
  • Krankheitsbedingte Hygienemittel
  • Arznei- und Heilmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Haushaltshilfen
  • Regelmäßige Fahrtkosten

Die Auswahlkriterien

  • Erwerbsfähig
  • Finanziell bedürftig
  • Behinderung oder chronische Krankheit

Die Bewerbung

Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Fördermöglichkeiten

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Stiftung Vikarie Meiners - Stipendien

Stiftung Vikarie Meiners

STIPENDIUM

Cusanuswerk - Stipendium für Studienanfänger

Cusanuswerk
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Sylt Foundation - Sylt-Quelle Literaturstipendium Inselschreiber

Sylt Foundation
2.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung zur Förderung der Archäologie - Promotionsstipendien

Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier
1.350 € / ganzes Studium

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Rosa-Luxemburg-Stiftung - Stipendium für internationale Promovierende

Rosa-Luxemburg-Stiftung
1.320 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Rosa-Luxemburg-Stiftung - Stipendium für Studierende

Rosa-Luxemburg-Stiftung
1.148 € / ganzes Studium

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Dr. Friedrich Jungheinrich-Stiftung - Stipendien

Dr. Friedrich Jungheinrich-Stiftung