Befreiung vom Studentenwerksbeitrag an der Hochschule Bremen

Wenn Du wegen einer langfristigen, schwerwiegenden Krankheit von der HS Bremen beurlaubt bist, kannst Du Dich vom Beitrag für das Studentenwerk befreien lassen. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten.

Die Auswahlkriterien

Du hast eine schwere Krankheit und studierst an der Hochschule Bremen.

  1. Krankheit: Du hast eine schwere, langfristige Krankheit oder machst ein Auslandssemester und bist vom Studium beurlaubt.
  2. Hochschule: HS Bremen

Die Bewerbung

Du musst den Antrag ausfüllen. Du kannst Dich bei Deiner Hochschule oder beim Studierendenwerk über den genauen Ablauf informieren.

1 Bewerbungsunterlage benötigt
  • 1 . Antrag