Sozialleistungen des Jobcenters nach SGB XII

Wenn Du Dein Studium aufgrund von Krankheit oder Behinderung länger als 6 Monate unterbrechen musst und krankheits- oder behinderungsbedingt nicht erwerbsfähig bist, kannst Du ab dem 6. Monat Deiner Unterbrechung Sozialleistungen erhalten. Dafür stellst du einen Härtefallantrag.

Die Auswahlkriterien

Wenn Du Dein Studium länger als 6 Monate unterbrechen musst und deshalb kein Bafög mehr erhalten kannst. Du bist bedürftig und auf die Unterstützung angewiesen.

  1. Förderung: Du hast „dem Grunde nach“ keinen Bafög-Anspruch mehr.
  2. Bedürftigkeit: Du hast nicht die finanziellen Mittel Deinen Lebensunterhalt zu sichern.
  3. Behinderung: Du musst Dein Studium wegen Deiner Behinderung oder Krankheit länger als 6 Monate unterbrechen

Die Bewerbung

Du kannst Sozialleistungen beantragen, wenn Du Dein Studium für länger als 6 Monate unterbrechen musst. Du kannst Dich an Deiner Hochschule oder beim zuständigen Studentenwerk beraten lassen. Den Antrag stellst Du beim Jobcenter. Zuerst vereinbarst Du einen Gesprächstermin bei Deinem zuständigen Jobcenter. Bei Deinen Terminen musst Du immer ein Ausweisdokument vorzeigen. Nach dem Gespräch erhältst Du Anträge und Unterlagen.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Deutsche Herzstiftung - Kaltenbach-Doktorandenstipendium

Deutsche Herzstiftung
500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Schleiermachersche Stiftung - Stipendium

Schleiermachersche Stiftung

STIPENDIUM

Deutscher Musikrat - Deutscher Musikwettbewerb

Deutscher Musikrat

STIPENDIUM

Stiftung Kunst und Musik für Dresden - Artist-in-Residence-Stipendium

Stiftung Kunst und Musik für Dresden

STIPENDIUM

Stiftung Niedersachsen/Edith-Russ Haus - Stipendien für Medienkunst

Stiftung Niedersachsen
10.000 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Claas-Stiftung - Helmut-Claas-Stipendium

Claas-Stiftung
600 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Pfarrer Dr. Friedrich Achleitner-Stiftung - Stipendien für Studierende

Pfarrer Dr. Friedrich Achleitner-Stiftung