Sozialleistungen des Jobcenters nach SGB XII

Wenn Du Dein Studium aufgrund von Krankheit oder Behinderung länger als 6 Monate unterbrechen musst und krankheits- oder behinderungsbedingt nicht erwerbsfähig bist, kannst Du ab dem 6. Monat Deiner Unterbrechung Sozialleistungen erhalten. Dafür stellst du einen Härtefallantrag.

Die Auswahlkriterien

Wenn Du Dein Studium länger als 6 Monate unterbrechen musst und deshalb kein Bafög mehr erhalten kannst. Du bist bedürftig und auf die Unterstützung angewiesen.

  1. Förderung: Du hast „dem Grunde nach“ keinen Bafög-Anspruch mehr.
  2. Bedürftigkeit: Du hast nicht die finanziellen Mittel Deinen Lebensunterhalt zu sichern.
  3. Behinderung: Du musst Dein Studium wegen Deiner Behinderung oder Krankheit länger als 6 Monate unterbrechen

Die Bewerbung

Du kannst Sozialleistungen beantragen, wenn Du Dein Studium für länger als 6 Monate unterbrechen musst. Du kannst Dich an Deiner Hochschule oder beim zuständigen Studentenwerk beraten lassen. Den Antrag stellst Du beim Jobcenter. Zuerst vereinbarst Du einen Gesprächstermin bei Deinem zuständigen Jobcenter. Bei Deinen Terminen musst Du immer ein Ausweisdokument vorzeigen. Nach dem Gespräch erhältst Du Anträge und Unterlagen.

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Stiftung der Deutschen Wirtschaft - NicK - Nachwuchsinitiative chancengerechte Kitas

Stiftung der Deutschen Wirtschaft
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Claussen-Simon-Stiftung - B-First Stipendium

Claussen-Simon-Stiftung

STIPENDIUM

Evangelisches Studienwerk Villigst - Stipendium für Geflüchtete

Evangelisches Studienwerk Villigst
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Cusanuswerk - Stipendium für Studienanfänger

Cusanuswerk
1.148 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Erich Müller-Stiftung - Stipendium für Studierende der Ingenieurwissenschaften

Erich Müller-Stiftung
500 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Stiftung Stipendien – Fonds des Verbandes der chemischen Industrie e.V - Liebig-Stipendium

FCI Fonds der Chemischen Industrie
3.400 € / ganzes Studium