Der Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung der Stadt Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe bietet Fahrdienste für schwerbehinderte Menschen an. Um den Service nutzen zu können, benötigst Du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder Bl.
Falls Dein Antrag bewilligt wird, bekommst Du eine TAN-Liste, die Du zusammen mit Deinem Personalausweis dem Fahrer vor jeder Fahrt zeigst. Das gilt als Nachweis, damit Du nichts für die Fahrt zahlen musst.
Du kannst im Jahr bis zu 144 Fahrten nutzen. Jede Fahrt vom Start- zum Zielpunkt zählt als Einzelfahrt. Ungenutzte Fahrten können nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Falls Du auf eine Begleitperson angewiesen bist, so kann diese kostenlos mitfahren.
Der Behindertenfahrdienst kann nicht für Fahrten zu Arztbesuchen, Arbeit oder Studium genutzt werden. Der Fahrdienst ist für den Besuch von Familie und Freunden, kulturellen Veranstaltungen, Sport oder zum Einkaufen gedacht.
Die Auswahlkriterien
- Persönlicher Hintergrund: Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder Merkzeichen Bl.
- Ort: Du wohnst in Karlsruhe.
Die Bewerbung
Du musst den Antrag auf Behindertenfahrdienst bei der Sozial- und Jugendbehörde stellen. Du benötigst einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder Bl sowie Einkommensnachweise und Nachweise über die Kosten Deiner Unterkunft. Melde Dich telefonisch bei der Stadt Karlsruhe, um weitere Auskunft über das Angebot und den Prozess zu erfahren.
- 1 . Gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder Bl
- 2 . Einkommensnachweise
- 3 . Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten
- 4 . Falls Du betreut wirst, einen Nachweis über die rechtliche Betreuung