Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung des KBV Stuttgart

Als Rollstuhlfahrer oder schwerstgehbehinderter kannst Du den angebotenen Fahrdienst des KBV Stuttgart nutzen. Je nach Bedarf kannst Du hier Fahrten im Stadtgebiet buchen. Die Kosten werden je nach Anlass entweder von der Stadt Stuttgart über die Fahrgutscheine, oder die Krankenkasse abgerechnet. 

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Du hast eine körperliche Beeinträchtigung und/oder bist auf einen Rollstuhl angewiesen
  • Voraussetzung: Für die Übernahme der Kosten muss Dein Schwerbehindertenausweis den Vermerk aGBI oder H haben
  • Wohnort: Du lebst im Kreis Stuttgart

Die Bewerbung

Wenn Du den Fahrdienst nutzen möchtest setzte Dich für Infos und Details direkt telefonisch mit dem Fahrdienstbüro in Verbindung. 

Weitere Fördermöglichkeiten

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