Befreiung von Studiengebühren an der KH Freiburg

Als behinderter und/oder chronisch kranker Student der Katholischen Hochschule (KH) Freiburg kannst Du Dich auf Antrag von den Studiengebühren befreien lassen.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du bist an der KH Freiburg eingeschriebener Student.
  2. Einschränkung: Du hast eine nachweisliche Behinderung oder chronische Krankheit.

Die Bewerbung

Deinen Antrag reichst Du bei der Senatskommission Hochschulfonds ein, die Dir auch alle Fragen beantwortet und weiterhilft.

3 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag
  • 2 . Behindertenausweis
  • 3 . bei chronischer Erkrankung Fachärztliche Bescheinigung