Fahrdienst der Stadt Neuss
Die Stadt Neuss bietet Fahrdienste für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderung an. Um den Service nutzen zu können, benötigst Du einen Berechtigungsausweis. Um den Berechtigungsausweis zu erhalten, brauchst Du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder BI. Wenn Du auf ständige Begleitung angewiesen bist (Merkzeichen B oder BN), dann darfst Du eine Begleitperson mitnehmen.
Der Behindertenfahrdienst kann nicht für Fahrten zu Arztbesuchen, Arbeit oder Studium genutzt werden. Der Fahrdienst ist für den Besuch von Familie und Freunden, kulturellen Veranstaltungen, Sport oder zum Einkaufen gedacht. Du kannst den Fahrdienst im Rhein-Kreis Neuss sowie 15 Kilometer darüber hinaus. Zudem kannst Du ihn im ganzen Stadtgebiet von Düsseldorf und Mönchengladbach sowie ins Zentrum Krefelds und für den Bereich Dormagen/Rommerskirchen nach Köln nutzen.
Du solltest die Fahrt mindestens drei Tage im Voraus anmelden. Jede Fahrt kostet 1,50 Euro für die Anfahrt sowie 40 Cent pro Kilometer bis maximal 7,50 Euro. Der Fahrpreis wird bei der Ankunft am Ziel direkt abgerechnet. Solltest Du auf eine Begleitperson angewiesen sein, so fährst diese kostenlos mit. Du kannst bis zu vier Fahrten im Monat buchen. Hin- und Rückfahrt gelten je als eine Fahrt.
Der Fahrdienst fährt montags bis donnerstags von 8 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags sowie an Feiertagen und dem Tag davor von 8 bis 23 Uhr.
Die Auswahlkriterien
- Behinderung: Du hast eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder bist blind.
- Ort: Du wohnst in Neuss.
Die Bewerbung
Du benötigst einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder Bl.
Du kannst den Antrag für den Berechtigungsausweis bei Deinem Sozialamt einreichen.
- 1 . Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“