Die finanzielle Förderung aus dem Sozialfonds des Studentenwerk Saarland
Als Behinderter oder chronisch Kranker hast Du die Möglichkeit, bei Ablauf der Regelstudienzeit finanzielle Zuschüsse und Hilfen vom Sozialfonds des Studentenwerk Saarland zu bekommen. In Härtefällen besteht im Einzelfall auch die Möglichkeit vor Ablauf der Regelstudienzeit Förderungen aus dem Sozialfons zu bekommen
Finanzelle Förderung
Die Förderung ist auf vier Semester beschränkt, kann aber in besonderen Härtefällen auch verlängert werden. Das Darlehen wird in monatlichen Beträgen ausbezahlt, und die Höhe richtet sich nach dem aktuellen BAföG-Höchstsatz.
Zuschüsse
Wenn Dir in Deiner Studienzeit, bedingt durch eine chronische Krankheit oder Behinderung Krankheitskosten entstehen, welche von keinem anderen Sozialträger übernommen werden, besteht für Dich die Möglichkeit Zuschüsse aus dem Sozialfonds zu bekommen. Die Zuschüsse betragen im Regelfall 50%, und in Härtefällen bis zu 80% für anfallende Krankheitskosten.
Die Auswahlkriterien
- Studienverlauf: Die Regelstudienzeit muss beendet sein, außer es können schwerwiegende Gründe glaubhaft gemacht werden.
- Einschränkung: Es muss sich um einen Härtefall handeln, wie etwa eine Behinderung, chronische Krankheit, oder andere schwerwiegende persönliche Probleme vorliegen.
- Abschluss: Du musst das Studium innerhalb von maximal 4 Semestern beenden.
- Hochschule: Du studierst an einer der Hochschulen im Saarland
Die Bewerbung
Deinen schriftlichen Antrag reichst Du beim Studentenwerk Saarland ein. Bei Fragen zur Förderung steht Dir der Ansprechpartner des Studentenwerk zur Verfügung.