Die Befreiung vom Semesterbeitrag des Stuwe Tübingen-Hohenheim

Wenn Du schwerbehindert bist, und an einer Hochschule für die das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Stuwe) zuständig studierst, kannst Du den Betrag für das Semesterticket erstattet bekommen. Die Befreiung gilt für ein Semester und muss danach neu beantragt werden.

Die Auswahlkriterien

  • Behinderung: Du hast eine körperliche Behinderung und einen Schwerbehindertenausweis
  • Studienort: Du studierst an einer der Hochschulen des Stuwe

Die Bewerbung

Den Antrag stellst Du direkt beim Studierendenwerk und fügst die entsprechenden Unterlagen (in Kopie) bei. Den Antrag stellst Du jeweils rechtzeitig vor Semesterbeginn. Für Fragen und Beratung steht Dir das Stuwe zur Verfügung. Anfragen stellst Du direkt per E-Mail oder Telefon.

4 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag
  • 2 . Schwerbehindertenausweis
  • 3 . Deine gültige Wertmarke
  • 4 . Immatrikulationsbescheinigung