Die Befreiung vom Semesterticketbeitrag für schwerbehinderte Studenten in Thüringen
Du bist schwerbehindert und studierst an einer Hochschule, für die das Studierendenwerk Thüringen zuständig ist, dann kannst Du einen Antrag zur Erstattung des Semesterticketbeitrags stellen.
Die Auswahlkriterien
- Hochschule: Du bist an einer Hochschule in Thüringen, d.h. an der Universität Erfurt, Technische Universität Ilmenau, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Bauhaus-Universität Weimar, Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar, Fachhochschule Erfurt, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Hochschule Nordhausen, Hochschule Schmalkalden oder der Duale Hochschule Gera-Eisenach immatrikuliert.
- Behinderung: Deine Beeinträchtigung qualifiziert Dich als schwerbehindert und Du hast einen Anspruch auf Beförderung nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
- Frist: Du musst den Antrag vor Beginn des Semesters stellen.
Die Bewerbung
Du stellst den Antrag beim Studierendenwerk und fügst die entsprechenden Unterlagen bei.