Erlass der Langzeitstduiengebühren des Studentenwerk Oldenburg

Überschreitest Du die Regelstudienzeit um mehr als 6 Semester, fallen Studiengebühren von 500 € pro Semester an. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du an einer Beeinträchtigung leidest, werden die Langzeitstudiengebühren erlassen.

Die Auswahlkriterien

Du studierst an einer Hochschule, für die das Studentenwerk Oldenburg zuständig ist und hast eine Beeinträchtigung.

  1. Behinderung: Du hast eine Behinderung oder chronische Krankheit die Deine Studierfähigkeit einschränkt.
  2. Nachweis : Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder ein amtsärztliches Attest. In Deinem Attest muss der Zeitraum und der Grund für Deine „eingeschränkte Studierfähigkeit“ vermerkt sein. Eventuell auch der prozentuale Anteil Deiner Einschränkung.
  3. Hochschule: Du studierst an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Hochschule Emden/Leer oder Jade Hochschule.

Die Bewerbung

Es gibt an Deiner jeweiligen Hochschule Ansprechpartner, die bei der Beantragung des Härtefallantrages helfen. Du solltest Dich aber zuerst mit der Behindertenberatung des Studentenwerks in Verbindung setzten.

3 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Härtefallantrag
  • 2 . Nachweis der Behinderung durch ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis (GdB mind. 50)
  • 3 . Persönliche ausführliche Stellungnahme

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Uni Oldenburg - Befreiung von der Studienbeitragspflicht

Uni Oldenburg
Studiengebühren / ganzes Studium