Fahrdienst der Stadt Bonn

Die Stadt Bonn bietet Fahrdienste für Menschen mit Gehbehinderung an. Du kannst den Fahrdienst nutzen, wenn Du dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen bist oder keine öffentlichen Verkehrsmittel, normale Taxis oder ein eigenes Fahrzeug nutzen kannst. Du kannst diesen Fahrdienst nur innerhalb Bonns und nur für Fahrten zu Freizeitaktivitäten, Freunden und Verwandten oder für Besorgungen nutzen. Fahrten zu Ärzten, zur Uni oder zur Arbeit sind nicht gestattet.

Die Stadt zahlt Dir 30 Fahrten im Quartal. Hin- und Rückfahrt gelten als jeweils eine Einzelfahrt. Danach kostet eine Einzelfahrt je 3,15 Euro.

Die Auswahlkriterien

  • Behinderung: Du hast eine Gehbehinderung.
  • Ort: Du wohnst in Bonn.

Die Bewerbung

Du benötigst entweder einen Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung von 100 und dem Merkmal aG oder ein ärztliches Attest darüber, dass Du Dich nur im Rollstuhl fortbewegen kannst. Außerdem benötigst du aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise.

4 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . <a href="https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5bd9527ac2dc12c24e46f46a">Fahrdienst Menschen mit Behinderung - Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises</a>
  • 2 . Aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise
  • 3 . Gegebenenfalls ein ärztliches Attest darüber, dass Du Dich nur im Rollstuhl fortbewegen kannst
  • 4 . Falls vorhanden, Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung von 100 und dem Merkmal aG

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Mobil mit Behinderung - Hilfestellung

Mobil mit Behinderung

STIPENDIUM

Bund behinderter Auto-Besitzer - Beratungsangebote

Bund behinderter Auto-Besitzer