Parkberechtigung für Schwerbehinderte von der Stadt Köln

Du kannst bei der Stadt Köln eine Parkberechtigung beantragen, wenn Du keinen Parkausweis für Behindertenparkplätze bekommen kannst. Mit dieser Parkerleichterung kannst Du zum Beispiel in Ladezonen oder im Halteverbot parken. Der Parkausweis ist für bis zu fünf Jahre gültig und Du musst ihn hinter die Windschutzscheibe legen.

  1. Behinderung: Du hast eine Behinderung, die Deine Mobilität einschränkt und eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt:
    • Schwerbehinderung mit Merkzeichen 'G' und 'B' & GdB 80 für Funktionsstörungen die Dein Gehvermögen einschränken oder
    • Schwerbehinderung mit Merkzeichen 'G' und 'B' & GdB 70 für Funktionsstörungen die Dein Gehvermögen einschränken und gleichzeitig GdB 50 für Funktionsstörungen von Herz oder Atmungsorgane.
    • Morbus-Crohn-Erkrankung oder Colitis-Ulcerosa-Erkrankung mit dafür anerkannten GdB 60.
    • Schwerbehinderung mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung mit dafür anerkannten GdB 70.
  2. Ort: Köln

Parkberechtigung

Mit der orangefarbenen Parkberechtigung kannst Du in den folgenden Bereichen parken:

  1. Im eingeschränkten Haltverbot
  2. Im Zonenhaltverbot
  3. In Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
  4. An Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten
  5. Auf Anwohnerparkplätzen
  6. In verkehrsberuhigten Bereichen
  7. Im Zonenhaltverbot

Die Bewerbung

Du kannst Dich bei der zuständigen Stelle telefonisch oder per E-Mail informieren. Den Antrag musst Du schriftlich stellen und per Post übermitteln. Diesem musst Du die genannten Unterlagen beifügen.

6 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Formloser schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen
  • 2 . Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • 3 . Falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides der Schwerbehindertenstelle oder des Versorgungsamtes
  • 4 . Bei Verlängerung: Zusätzlich der abgelaufene Parkausweis
  • 5 . Vollmacht, bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten/Betreuer
  • 6 . Personalausweis des Bevollmächtigten (Original oder beidseitige Kopie)

Weitere Fördermöglichkeiten

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