Gehörlosenhilfe der Stadt Hagen
Die Stadt Hagen bietet Dir eine Gehörlosengeld von 77 € pro Monat, wenn Du vor Deinem 18. Lebensjahr taub geworden bist. Du bekommst die Leistung, wenn Du sonst keine Leistungen von Bund oder Land erhältst. Die Förderung wird vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) geleistet. Es gibt außerdem eine Infobroschüre für Gehörlose. Dort findest Du verschiedene Angebote, wie zum Beispiel Gebärdendolmetscher. Die Stadt Hagen bietet auch eine Sprechstunde für Gehörlose an. Die Sprechstunde gibt es jeden vierten Dienstag, im Zentralen Bürgeramt, Rathausstraße 11. Dort wird Dir dann auch ohne Voranmeldung eine Gebärdenassistenz kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Auswahlkriterien
Du hast eine schwerwiegende Beeinträchtigung Deines Hörvermögens und wohnst in Hagen.
- Behinderung: Du bist taub oder ähnlich schwerwiegend beeinträchtigt.
- Förderung: Du bekommst keine gleichwertigen Leistungen von Bund oder Land.
- Ort: Du wohnst in Hagen.
Die Bewerbung
Du musst einen Antrag stellen, um die Förderung zu erhalten. Du kannst Dich beim Ansprechpartner über das Angebote erkundigen. Telefonisch am besten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
- 1 . Antrag "Hilfe für Gehörlose"
- 2 . Bescheinigung des HNO-Arztes (Vordruck erhältlich beim Fachbereich Jugend und Soziales) oder
- 3 . Bescheid des Versorgungsamtes Dortmund über Deine Taubheit