Der Sonderfahrdienst für behinderte Menschen der Stadt Berlin

Wenn Du auf den Rollstuhl angewiesen bist, und/oder eine körperliche Behinderung hast kannst Du den Fahrdienst der Stadt Berlin in Anspruch nehmen. Der Sonderfahrdienst steht Dir für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung zur Verfügung. Die Kosten werden übernommen. Allerdings wird pro Fahr eine Eigenbeteiligung zwischen 2-10€ fällig.

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Du bist von einer körperlichen Behinderung betroffen
  • Voraussetzung: In deinem Behindertenausweis befindet sich der Vermerk aG, und Du verfügst über die Magnetkarte des Sonderfahrdienstes
  • Wohnort: Du wohnst in Berlin

Die Bewerbung

Für die Ausstellung der Magnetkarte wendest Du Dich direkt an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.  

Weitere Fördermöglichkeiten

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