Der Fahrdienst für Behinderte Menschen der Stadt Freiburg

Als Mensch mit stark eingeschränkter Mobilität stehen Dir die Fahrdienste der Stadt Freiburg zur Verfügung. Die Fahrzeuge sind je nach Bedarf speziell ausgestattet. Abhängig von Deiner Einkommens- und Vermögenssituation, kannst Du als schwerstgehbehinderter bis zu 4 Freifahrten innerhalb von Freiburg pro Monat bekommen. Die Fahrten sind nur für Anlässe der sozialen Teilhabe vorgesehen.

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Du bist schwer gehbehindert und kannst keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen
  • Voraussetzung: In Deinem Behindertenausweis steht der Vermerk „aG” bzw. „G
  • Wohnort: Du lebst im Kreis Freiburg

Die Bewerbung

Für die Antragstellung wendest Du Dich an das  Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg. Für Fragen und Information kannst Du Dich telefonisch oder per E-Mail an den Ansprechpartner wenden.