Die Förderung von behindertengerechtem Wohnraum der Elsa-Krauschitz-Stiftung
Die Elsa-Krauschitz-Stiftung unterstützt Dich bei der behindertengerechten Anpassung Deiner Wohnung sowie weiterer Bereiche, die zum Wohnraum zählen, wie beispielsweise Gemeinschaftsräume, Zugänge oder Keller. So soll ein selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Beispielhaft kann zum Beispiel der barrierefreie Umbau eines Badezimmers, eines Kleiderschrankes oder der Einbau eines Treppenliftes gefördert werden.
Die Auswahlkriterien
- Persönlicher Hintergrund: Du hast eine Körperbehinderung.
- Wohnort: Gefördert werden Projekte hauptsächlich im norddeutschen Raum.
- Bestehende Fördermöglichkeiten: Die Mittel der Stiftung werden nachrangig zu staatlichen Leistungen und anderen Zuschussgebern vergeben.
Die Bewerbung
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, musst Du einen Antrag stellen. Dieser muss unter anderem einen Nachweis Deiner Körperbehinderung, eine detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Zeitplan) sowie eine Beschreibung der zu erwartenden Verbesserungen beinhalten. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach einer Prüfung der von Dir eingereichten Unterlagen. Um Näheres über den Bewerbungsprozess zu erfahren, kannst Du Dich via E-Mail oder Telefon mit der Stiftung in Verbindung setzen.
- 1 . Angaben zum Antragsteller
- 2 . Nachweis einer anerkannten Körperbehinderung
- 3 . Bei Eigentum: aktueller Grundbuchauszug; bei Mietobjekten: Kopie des Mietvertrages und Zustimmung des Vermieters zum (Um-)Bauprojekt
- 4 . Detaillierte Projektbeschreibung
- 5 . Beschreibung der mit der Maßnahme zu erwartenden Verbesserungen
- 6 . Finanzplan mit Kostenvoranschlag
- 7 . Detaillierter Zeitplan