Das Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung von Rat plus Tat
Rat plus Tat bietet Dir das Betreute Wohnen als Wohnform an, wenn bei Dir eine geistige Behinderung vorliegt. Du lebst entweder alleine oder in einer Wohngemeinschaft, z.B. zusammen mit Deinen Partner und erhältst durch die Mitarbeiter bei Bedarf Unterstützung in Deiner eigenen Wohnung. Dafür hast Du einen festen Bezugsbetreuer, der Dir jederzeit zur Seite steht, wenn Du seine Hilfe benötigst. Anhand Deiner Bedürfnisse und Wünsche wird der zeitliche Umfang für die Betreuung in einem Hilfeplan festgelegt. Durch das Betreute Wohnen soll Dir ein weitestgehend selbstständiges Leben ermöglicht und Deine sozialen Kontakte aufrechterhalten werden. Rat plus Tat bietet folgende Leistungen an:
- Hilfe im Haushalt (z.B. Putzen, Einkaufen, etc.)
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Assistenz im Umgang mit Geld
- Begleitung (z.B. zum Arzt, etc.)
- Unterstützung bei der Alltags- und Freizeitgestaltung
- Hilfe beim Knüpfen und Aufrechterhalten von sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen/Konflikten
Eine Kostenübernahme ist in der Regel durch den Landschaftsverband Rheinland möglich. Dafür musst Du einen Antrag stellen.
Die Auswahlkriterien
- Persönlicher Hintergrund: Das Betreute Wohnen ist für Personen mit einer geistigen Behinderung vorgesehen, die ein fachärztliches Gutachten vorlegen müssen.
- Wohnort: Um das Angebot nutzen zu können, musst Du in den Kreisen Viersen, in Mönchengladbach oder Krefeld wohnen.
Die Bewerbung
Bist Du auf Hilfe im Alltag angewiesen und an dem Angebot interessiert? Dann kannst Du jederzeit Rat plus Tat telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
- 1 . Formlose E-Mail oder Anruf