Teilerlass Studiengebühren an der PH Heidelberg
An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg kannst Du einen Antrag stellen, damit Dir die Studiengebühren teilweise erlassen werden. Du kannst den Antrag stellen, wenn Du eine Behinderung oder chronische Krankheit hast, die Dir den Studienalltag erheblich erschwert. Du musst dafür entweder einen Schwerbehindertenausweis vorlegen oder ein ärztliches Attest. Auch chronische Krankheiten werden anerkannt, wenn diese zum Beispiel der Grund dafür sind, dass sich Deine Studienzeit verlängert.
Die Auswahlkriterien
Du studierst an der PH Heidelberg und hast eine Beeinträchtigung.
- Behinderung: Du hast eine Beeinträchtigung, die Deinen Studienalltag erheblich erschwert.
- Hochschule: Pädagogische Hochschule Heidelberg.
Die Bewerbung
Du kannst Dich telefonisch oder per E-Mail bei den Ansprechpartnern des Gleichstellungsbüros melden. Auch die Behindertenbeauftragten können Dir Auskunft über den Antrag oder die Voraussetzungen geben. Du solltest den Antrag möglichst frühzeitig stellen, während der Einschreibung oder Rückmeldung, spätestens aber bis zu einem Tag vor Vorlesungsbeginn. Du musst dem Antrag ein Kopie Deines Behindertenausweises beifügen. Wenn Dein Behinderungsgrad unter 50 liegt, musst Du außerdem ein ärztliches Attest und eine persönliche Begründung einreichen. Wenn Du den Antrag aufgrund Deiner chronischen Erkrankung stellst, entfällt die Einreichung eines Behindertenausweis und Du musst die Auswirkungen in Deiner persönlichen Begründung erläutern.
- 1 . (Schwer)Behindertenausweis
- 2 . GdB <50: Ärztliches Attest
- 3 . GdB <50: Persönliche Begründung über erheblich studienerschwerende Auswirkung