Blindenhilfe vom Landschaftsverband Rheinland

Die Stadt Bochum informiert über die Blindenhilfe des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), die Du beantragen kannst, wenn Du in Bochum wohnst und eine schwerwiegende Sehbehinderung hast. Wenn Du eine Sehbehinderung hast und mit Deinem guten Auge nicht mehr als 5% siehst, kannst Du das monatliche Sehbehindertengeld beantragen. Du bekommst es auch für ähnliche Einschränkungen, wie zum Beispiel bei Tunnelblick. Das Sehbehindertengeld beträgt 77 €, ist von Deinem Einkommen unabhängig und steuerfrei.

Auswahlkriterien

Du hast eine Sehbehinderung und wohnst in Bochum.

  1. Behinderung: Du hast eine Sehbehinderung mit weniger als 5% Sehkraft auf Deinem guten Auge oder eine vergleichbare Beeinträchtigung.
  2. Ort: Du lebst in Bochum.
  3. Alter : Du bist mindestens 16 Jahre alt.

Die Bewerbung

Du bekommst die Anträge von der LWL-Behindertenhilfe Westfalen oder beim Amt für Soziales der Stadt Bochum, die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr. Auf der Webseite findest Du Links zum zu weiteren Informationsseiten. Die Ansprechpartner richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Deines Nachnamens.

3 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Formular des Sozialverwaltungsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland
  • 2 . Eine augenärztliche Bescheinigung oder
  • 3 . das Merkzeichen H im SB-Ausweis sowie 100 Prozent aufgrund der Sehbehinderung