Fahrdienst für gehbehinderte Einwohner der Stadt Duisburg

Das Amt für Soziales der Stadt Duisburg bietet einen Fahrdienst an, der Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer verwendet. Der Fahrdienst ermöglicht es Dir am kulturellen Leben in Duisburg und Umgebung teilzunehmen. Du kannst die Fahrt für Duisburg und in alle Städte, die direkt an Duisburg angrenzen nutzen (Moers, Rheinberg, Dinslaken, Oberhausen, Mülheim, Düsseldorf, Ratingen und Krefeld). Die Fahrten sind nicht für Arztbesuche oder Veranstaltungen von andren Einrichtungen bestimmt und Du musst diese dann selbst bezahlen. Du bekommst ein Budget von 2.000 € pro Jahr und Dein Eigenanteil beträgt 10% pro Fahrt. Dein Einkommen und Vermögen werden berücksichtigt.

Auswahlkriterien

Du hast eine Gehbehinderung und wohnst in Duisburg.

  1. Behinderung: Du bist auf einen Rollstuhl angewiesen und /oder hast einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“.
  2. Ort: Dein Hauptwohnsitz ist Duisburg.
  3. Nachteilsausgleich: Du bekommst keine Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung und nimmst die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nicht in Anspruch.
  4. Berechtigung: Die Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, hat Dich als teilnahmeberechtigt anerkannt.

Die Bewerbung

Dein Ansprechpartner richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Deines Nachnamens. Die Sprechzeiten des Amts für Soziales sind Mo., Mi., Fr. vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr und Montag & Mittwoch nachmittags von 14.00 – 15.30 Uhr. Du kannst den Antrag auf der Webseite herunterladen. Du kannst Dir den Anbieter des Fahrdienstes selbst aussuchen, sofern dieser berechtigt ist, mit der Stadt Duisburg abzurechnen. Eine Auflistung der Anbieter findest Du ebenfalls auf der Webseite.

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antragsformular
  • 2 . Schwerbehindrtenausweis, wenn vorhanden