Gehörlosenhilfe vom Landschaftsverband Rheinland

Wenn Du vor Deinem 18. Lebensjahr taub geworden bist kannst du die Gehörlosenhilfe beantragen. Das Angebot wird von der Stadt Duisburg beworben, zuständig sind aber der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Dein Sozialamt. Die Gehörlosenhilfe ist unabhängig von Deinem Einkommen oder Vermögen und steuerfrei. Du bekommst 77 € monatlich rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung.

Auswahlkriterien

Du hast eine Hörbeeinträchtigung und wohnst in Duisburg.

  1. Behinderung: Du bist von Geburt an taub oder Deine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit ist vor Deinem 18. Lebensjahr aufgetreten.
  2. Ort: Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist Duisburg.

Die Bewerbung

Die Stadt Duisburg informiert über das Angebot, als Ansprechpartner werden jedoch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie die Außenstelle Deines zuständigen Sozialamts genannt. Dort kannst Du Dich über das Angebot informieren und auch den Antrag (Formular 727310 - Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) dafür erhalten. Die Ansprechpartner beim LVR richten sich nach Deinem Nachnamen. Den Antrag kannst Du auch bei Gemeinde- und Kreisverwaltungen einreichen. Du bekommst Die Gehörlosenhilfe (auch rückwirkend) ab dem Monat des Auftragseingangs.

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Fachärztliche Bescheinigung des HNO-Arztes (Vordruck ist beim Bezirksamt oder beim LVR erhältlich)
  • 2 . Personalausweis