Blindengeld vom Landschaftsverband Rheinland
Wenn Du eine Sehbehinderung hast und mit Deinem guten Auge nicht mehr als 2% siehst, kannst Du das monatliche Blindengeld beantragen. Du bekommst es auch für ähnliche Einschränkungen. Beantragen kannst Du es mit einem augenärztlichen Attest oder Deinem Schwerbehindertenausweis, wenn dieser das Merkzeichen „BL“ enthält. Das Blindengeld ist nach Alter gestaffelt. Es beträgt für Erwachsene bis 60 Jahre monatlich 739,91 € und ist unabhängig von Deinem Einkommen und Vermögen.
Auswahlkriterien
Du hast eine Sehbehinderung und wohnst in Duisburg.
- Behinderung: Du hast eine Sehbehinderung mit weniger als 2% Sehkraft auf Deinem guten Auge oder eine vergleichbare Beeinträchtigung.
- Ort: Du wohnst in Duisburg.
- Alter: Der Betrag des Blindengelds richtet sich nach Deinem Alter: Jugendliche, Erwachsene bis 60 Jahre, älter als 60 Jahre
Die Bewerbung
Die Stadt Duisburg informiert über das Angebot, als Ansprechpartner werden jedoch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie die Außenstelle Deines zuständigen Sozialamts genannt. Dort kannst Du Dich über das Angebot informieren und auch die Anträge (Formular 727309 - Antrag Blindengeld/Hochgradige Sehbehindertenhilfe) dafür erhalten. Die Ansprechpartner beim LVR richten sich nach Deinem Nachnamen. Den Antrag kannst Du auch bei Gemeinde und Kreisverwaltungen einreichen. Du bekommst das Blindengeld (auch rückwirkend) ab dem Monat des Antrageingangs.
- 1 . Personalausweis
- 2 . Fachärztliche Bescheinigung des Augenarztes