Fahrdienst für Menschen mit Behinderung der Stadt Essen

Du kannst den Fahrdienst innerhalb Essens und für angrenzende Städte nutzen. Unterschiedliche Fahrdienstanbieter stehen Dir zur Auswahl. Den Fahrdienst kannst Du für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und für alle Bereiche des täglichen Lebens nutzen. Du brauchst eine Bescheinigung vom Amt für Soziales und Wohnen. Diese wird dem Fahrer vorgelegt. Die Fahrt wird vom Amt bezahlt.

Die Fahrdienstanbieter findest Du auf der Homepage (unten rechts).

Die Auswahlkriterien

  • Behinderung: Du hast einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" UND
  • Einkommen: Du hast nur wenig Einkommen.

Die Bewerbung

Die Bescheinigung kannst Du direkt vor Ort beantragen oder schriftlich (formlos). Du musst die erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt unten rechts auf der Homepage) einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Höhe der Leistung oder ggfl. ein Eigenbeitrag festgelegt. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 08:30-12:30.

Weitere Fördermöglichkeiten

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