Landesblindengeld der Stadt Hagen

Die Stadt Hagen informiert über das Landesblindengeld, das Du beantragen kannst, wenn Du in Nordrhein-Westfalen wohnst und eine schwerwiegende Sehbehinderung hast. Du erhältst die Förderung unabhängig von Deinem Einkommen und Vermögen. Als Erwachsener unter 60 Jahren erhältst Du monatlich 585 €. Jugendliche erhalten weniger.

Die Auswahlkriterien

Du hast eine Sehbehinderung und wohnst in Nordrhein-Westfalen.

  1. Behinderung: Du siehst auf Deinem guten Auge weniger als 2 Prozent oder hast eine gleichwertige Sehbeeinträchtigung.
  2. Ort: Nordrhein-Westfalen
  3. Leistung: Du erhältst keine anderweitigen Leistungen von Bund oder Land. In folgenden Fällen erhältst Du ein gekürztes Blindengeld:
    • Wenn Du Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhältst.
    • Wenn Du in einer Einrichtung lebst, deren Kosten von öffentlichen Trägern, auch teilweise, übernommen werden.

Die Bewerbung

Du kannst das Landesblindengeld jederzeit beantragen. Dazu musst Du entweder Deinen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung Deines Augenarztes vorlegen. Der Ansprechpartner kann Dir bei Fragen weiterhelfen.

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "Bl" oder
  • 2 . Augenärztliche Bescheinigung (Vordruck erhältlich beim Fachbereich Jugend & Soziales)