Das Landesblindengeld der Stadt Leipzig (Sachsen)

Als Blinder, hochgradig sehbehinderter, gehörloser oder taubblinder mit einem Grad der Behinderung von 100, hast Du die Möglichkeit das Landesblindengeld zu beziehen. Dieses wird unbefristet monatlich ausgezahlt und beträgt aktuell 333€. Diese Förderung wird unabhängig von Einkommen und Vermögensverhältnissen gezahlt. Die Leistungen sind je nach Behinderung wie folgt gestaffelt:

  • Volljährige blinde Menschen: 333 Euro
  • Hochgradig Sehschwache: 52 Euro
  • Gehörlose: 103 Euro

Die Auswahlkriterien

  • Einschränkung: Der Grad Deiner Behinderung beträgt 100
  • Wohnort: Du lebst im Freistaat Sachsen
  • Alter: Du bist volljährig, ansonsten gilt ein geringerer Satz

Die Bewerbung

Du kannst einen Antrag stellen, bei dem festgestellt wird ob Dich Deine Behinderung dazu berechtigt diese Förderung zu beziehen. Den Antrag reichst Du direkt über das Sozialamt ein.

3 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Feststellungsantrag
  • 2 . Schwerbehindertenausweis
  • 3 . Ärztliche Attests/Befunde

Weitere Fördermöglichkeiten

STIPENDIUM

Familienkasse - Kindergeld für volljährige Menschen mit Behinderung

Familienkasse Bundesagentur für Arbeit
204 € / ganzes Studium

STIPENDIUM

Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten in Deutschland - Einzelfallhilfe

Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten in Deutschland

STIPENDIUM

Hartz IV bei Studienunterbrechung

Jobcenter

STIPENDIUM

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - Befreiung Rundfunkbeitrag für behinderte Menschen

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
17 € / ganzes Studium