Studium

Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit - Assistenzvermittlung

Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit

Deadline
Bewerbung jederzeit möglich
Institution
Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit
Kontakt
Hildegard Bruns
E-mail
h.bruns@gesellschaft-taubblindheit.de

Die Assistenzvermittlung der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit

Taubblindenassistenten unterstützen Dich im Alltag, wenn Du taubblind oder stark hörsehbeeinträchtigt bist und ermöglichen es Dir so, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Bei der Auswahl eines passenden Begleiters hilft Dir die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit.

Bei folgenden Leistungsträgern kannst du einen Zuschuss beantragen:

  • Eingliederungshilfe (Antragstellung beim Sozialamt, Vermögens- und Einkommensnachweise müssen vorgelegt werden)
  • Landschaftsverbände (Beantragung über ambulant betreutes Wohnen)
  • Kranken- und Pflegekassen (kann nach Prüfung bei medizinischen Maßnahmen mit Krankenkasse abgerechnet werden)

Wenn die Leistungsträger die Maßnahme nicht genehmigen, musst Du den Taubblindheitsassistenten privat bezahlen.

Die Auswahlkriterien

  • Persönlicher Hintergrund: Du kannst das Angebot in Anspruch nehmen, wenn Du taubblind oder stark hörsehbehindert bist.
  • Wohnort: Das Angebot richtet sich an Menschen, die in Nordrhein-Westfalen oder Bayern wohnen.

Die Bewerbung

Um das Angebot nutzen zu können, muss ein Taubblindenassistent bestellt werden. Dafür musst Du ein Vermittlungsformular ausfüllen. Dieses Formular erhältst Du:

  • Im Internet
  • Per Fax (0201/26677057)
  • Per E-Mail (tba-vermittlung@gesellschaft-taubblindheit.de) oder
  • Telefonisch bei der Vermittlungsstelle (0201/26677047)

Du wirst schriftlich oder telefonisch informiert, wenn ein Taubblindenassistent für Dich gefunden wurde. Du kannst Dich dann direkt mit dem Assistenten in Verbindung setzen.

1 Bewerbungsunterlage benötigt
  • 1 . Vermittlungsformular