Der Fahrdienst für Menschen mit einer Gehbehinderung des Kreises Mettmann
Wenn Du eine außergewöhnliche Gehbehinderung hast und trotzdem mobil sein möchtest, dann kannst Du den Fahrdienst des Kreises Mettmann in Anspruch nehmen. Du kannst den Fahrdienst für Folgendes nutzen:
- Freizeitgestaltung (z.B. kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Besuch von Freunden, etc.)
- Besorgung von persönlichen Dingen (z.B. Einkaufen, etc.)
Diese Fahrten sind durch den Kreis Mettmann ausgeschlossen:
- Zum Arzt
- Zu medizinischen oder therapeutischen Behandlungen
- Zur Universität/Hochschule
Du kannst bis zu 700 Kilometer im Quartal in Anspruch nehmen. Für die Fahrt musst Du pro Kilometer 0,30 EUR bezahlen. Bei Fahrten in einer Gruppe beträgt der Eigenanteil 0,20 EUR pro Kilometer. Solltest Du mehr als 700 Kilometer im Quartal nutzen, dann musst Du die Fahrt komplett selber bezahlen.
Die Auswahlkriterien
- Persönlicher Hintergrund: Der Fahrdienst richtet sich an Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung. Außerdem benötigst Du einen Berechtigungsnachweis, den Du durch den Kreis Mettmann erhältst.
- Wohnort: Du kannst den Fahrdienst im Kreis Mettmann nutzen.
Die Bewerbung
Wenn Du an dem Angebot interessiert bist, dann kannst Du Dich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an den Kreis Mettmann wenden. Außerdem musst Du einen Antrag ("Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsnachweises zur Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung”) stellen, den Du entweder direkt beim Kreis Mettmann oder bei der zuständigen Stadtverwaltung einreichst.
- 1 . Formlose E-Mail oder Anruf