Befreiung von der Kfz-Steuer für schwerbehinderte Personen der Stadt Köln

Du kannst Dich von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen, wenn Du in Deinem Behindertenausweis das Merkzeichen „H“, „aG“ oder „BL“ hast. Eine Ermäßigung von 50 % kannst Du erhalten, wenn Du das Merkzeichen „G“ oder „GL“ in Deinem Ausweis hast und die Ermäßigung anstatt der Wertmarke für Bus und Bahn beantragst. Du kannst die Steuerermäßigung oder Befreiung nur für ein Fahrzeug beantragen und dieses muss auf Dich zugelassen sein.

Die Auswahlkriterien

  • Persönlicher Hintergrund: Du hast eine Behinderung und das Merkzeichen „H“, „aG“, „BL“, „G“ oder „GL“ in Deinem Ausweis.
  • Wohnort: Du lebst in Köln.
  • Fahrzeug: Das Fahrzeug ist auf Deinen Namen zugelassen.

Die Bewerbung

Du kannst Dich beim Hauptzollamt Köln informieren. Die Befreiung der Kfz-Steuer musst Du beantragen und die nachfolgenden Unterlagen einreichen. Falls Du nicht zur Vorsprache kommen kannst, solltest Du dem Antrag Vollmachten und Erläuterungen beifügen.

1 Bewerbungsunterlage benötigt
  • 1 . Schwerbehindertenausweis im Original