Der Behindertenfahrdienst der Stadt Osnabrück

Die Stadt Osnabrück bietet Dir einen Fahrdienst, wenn Du im Rollstuhl sitzt oder durch Deine Behinderung so eingeschränkt bist, dass Du Bus oder Bahn nicht nutzen kannst. Du kannst Fahrten zum Beispiel zu folgenden Zielen buchen:

  • Kulturelle Anlässe, wie Theaterbesuchen
  • Besuche bei Verwandten oder Freunden
  • Einkäufe

Du kannst den Fahrdienst für 12 Einzelfahrten im Monat für Fahrten innerhalb von Osnabrück in Anspruch nehmen. Du zahlst für jede Fahrt 2 €. Deine Hilfsmittel und eine Begleitperson werden kostenlos befördert.

Die Auswahlkriterien

  • Persönlicher Hintergrund: Du kannst aufgrund Deiner Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht und ein Taxi nur mit Hilfe benutzen. Das Angebot ist gültig für Dich, wenn Du beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen bist, blind oder stark sehbehindert bist und allein lebst oder wegen einer anderen Behinderung ohne fremde Hilfe die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kannst
  • Schwerbehindertenausweis: Du hast den Eintrag aG oder Bl in Deinem Schwerbehindertenausweis
  • Wohnort: Du lebst in Osnabrück

Die Bewerbung

Du stellst bei Der Stadt Osnabrück einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fahrdienstes. Dem Antrag fügst Du eine Kopie Deines Schwerbehindertenausweises bei. Nach Prüfung Deines Antrags erhältst Du einen Bescheid, der zusammen mit Deinem Ausweis als Fahrschein gilt.

Die Fahrten werden von mehreren Firmen durchgeführt. Die Liste dieser Anbieter findest Du auf der Webseite. Es steht Dir frei, welche Firma Du benutzen möchtest. Du kannst Dich direkt bei der Firma Deiner Wahl melden, um eine Fahrt telefonisch oder per E-Mail zu buchen. Bei der Fahrtbuchung gibst Du an, dass Du Nutzungsberechtigte des Fahrdienstes der Stadt Osnabrück bist.

2 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag
  • 2 . Schwerbehindertenausweis

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