Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags

Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Siegen gewährt bei Schwerbehinderung oder sozialen Härtefällen die Rückerstattung des Semestertickets.

Die Auswahlkriterien

Antragsteller müssen einen G-Vermerk oder eine entsprechende Wertmarke im Schwerbehindertenausweis vorweisen.

Die Bewerbung

Der ausgefüllte Antrag und die notwendigen Nachweise können bei der AStA der Universität Siegen eingereicht werden. Die Antragsfrist für das Semester endet in der letzten Woche des vorhergehenden Semesters und für Erstsemester ist eine Frist von vier Wochen nach der Immatrikulation gesetzt.
5 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antragsformular
  • 2 . Schwerbehindertenausweis
  • 3 . Immatrikulationsnachweis
  • 4 . Studierendenausweis
  • 5 . Semesterticket