Erstattung des Semestertickets für schwerbehinderte Studenten im Kreis Stuttgart

Du kannst eine Erstattung des Semestertickets beantragen, wenn Du Anspruch auf kostenlose Beförderung hast. Du bekommst den anteiligen Betrag vom Semesterbeitrag zurück.

Die Auswahlkriterien

Du studierst an einer Hochschule, für die das Studierendenwerk Stuttgart zuständig ist und bist schwerbehindert.

  1. Behinderung: Du hast einen Schwerbehdinertenausweis.
  2. Hochschule: Du studierst an einer Hochschule für die das Studierendenwerk Stuttgart zuständig ist.

Die Bewerbung

Du füllst den Antrag auf Erstattung des Studierendewerkbeitrags aus und fügst die erforderlichen Unterlagen bei. Dann sendest Du ihn an die angegebene Anschrift. Der Antrag muss bis spätestens zum Ende des betreffenden Semesters beim Studierendenwerk eingegangen sein.

3 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag Rückerstattung
  • 2 . Kopie Schwerbehindertenausweises
  • 3 . Zahlungsnachweis