Befreiung von der Zweitstudiengebühr an der Uni Freiburg

Als behinderter und/oder chronisch kranker Student der Albert-Ludwigs-Uni Freiburg kannst Du Dich auf Antrag von den Gebühren für ein Zweitstudium befreien lassen.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du studierst an der Uni Freiburg.
  2. Einschränkung: Du hast eine nachweislich studienerschwerende Behinderung oder chronische Krankheit.

Die Bewerbung

Beim Studierendensekretariat der Uni, welches Dir auch alle Fragen beantwortet und weiterhilft, reichst Du Deinen Antrag ein. Beachte dabei, dass Du dies spätestens vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters erledigst.

4 Benötigte Bewerbungsunterlagen
  • 1 . Antrag
  • 2 . Schwerbehindertenausweis ab 50 % Behinderung
  • 3 . unter 50 % Behinderung: Bescheid über den Behinderungsgrad und
  • 4 . eine Bescheinigung des Uni-Beauftragten über die Studien-Erschwernis